wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2000
4 Sa 431/99 -

Weihnachtsgeld: Differenzierungskriterien müssen rechtzeitig offen gelegt werden

Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es zulässig, die Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation nach dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer zu differenzieren.

Der Arbeitgeber muss solche Differenzierungsgründe zur Zahlung von Weihnachtsgeld jedoch rechtzeitig offen legen, spätestens wenn ein übergangener Arbeitnehmer Weihnachtsgeld unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung verlangt. Dies hat das Landesarbeitsgericht am 11.05.2000 rechtskräftig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin ihre Arbeitgeberin auf Zahlung einer restlichen Weihnachtsgratifikation für 1998 in Anspruch. Sie hatte von der Beklagten - im Gegensatz zum überwiegenden Teil der Belegschaft - nur ein halbes Bruttogehalt als Weihnachtsgeld erhalten. Im Januar 1999 verlangte die Klägerin von der Beklagten ein weiteres halbes Bruttogehalt als Weihnachtsgeld. In der Klagschrift vom 02.03.1999 stützte sie ihre Forderung auf zusätzliches Weihnachtsgeld auf Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips. Erstmals in der Klagerwiderung vom 03.05.1999 legte die Beklagte dar, dass die Zahlung eines vollen, halben oder gar keinen Weihnachtsgeldes davon abhinge, inwieweit die Arbeitnehmer zuverlässig, pünktlich, einsatzbereit und leistungsstark und wie häufig sie krank seien. Die Klägerin sei oft krank gewesen und habe mehrfach gegen Arbeitsanweisungen verstoßen, so dass ihr nur eine halbe Sonderzahlung zugestanden habe. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wies das Landesarbeitsgericht zurück.

Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber gebiete, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibe. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lasse. Es sei zwar zulässig, die Zahlung einer freiwilligen Gratifikation von der Arbeitsleistung und dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer abhängig zu machen. Die Beklagte habe hier jedoch nicht ansatzweise erkennen lassen, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein volles Weihnachtsgeld nicht gezahlt werde. Die Bezeichnung Weihnachtsgeld lege nahe, dass hiermit die in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honoriert werden und der durch das Weihnachtsfest entstehende Mehrbedarf gedeckt werden sollte. Werde mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes ein weiterer Zweck verfolgt, so müsse der Arbeitgeber zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres die weiteren Anspruchsvoraussetzungen eindeutig festlegen. Vorliegend hätte die Beklagte der Klägerin die Differenzierungsgründe spätestens dann offen legen müssen, als diese mit ihrem Begehren an die Beklagte herangetreten ist, ebenfalls einen vollen Monatsbezug zu erhalten, mithin im Januar 1999, spätestens jedoch im März 1999. Ihre mit Schriftsatz vom 03.05.1999 abgegebene Begründung der Ungleichbehandlung sei verspätet gewesen.

Nachtrag vom 12.12.2005:

siehe auch BAG, Urteil v. 12.10.2005: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2005
Quelle: ra-online, LAG Schleswig-Holstein

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Schleswig-Holstein_4-Sa-43199_Weihnachtsgeld-Differenzierungskriterien-muessen-rechtzeitig-offen-gelegt-werden.news719.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 719 Dokument-Nr. 719

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.