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Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es zulässig, die Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation nach dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer zu differenzieren.
Lesetipp - refrago:
Der Arbeitgeber muss solche Differenzierungsgründe zur Zahlung von
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin ihre Arbeitgeberin auf Zahlung einer restlichen
Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der
Nachtrag vom 12.12.2005:
siehe auch BAG, Urteil v. 12.10.2005: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2005
Quelle: ra-online, LAG Schleswig-Holstein
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Dokument-Nr. 719
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