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Leiharbeitnehmer haben nach den Grundsätzen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs (equal pay). Das gilt auch für Sonderleistungen Weihnachtsgeld. Wird das Weihnachtsgeld an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Leiharbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als
Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hatte, dass die
Das Arbeitsgericht hatte der Zahlungsklage im Wesentlichen stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und die Zahlungsklage bezogen auf das
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, dass der Kläger nach dem Arbeitnehmerüberlassungsanspruch Anspruch auf dieselben Leistungen habe wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs, das heißt der Firma B, sofern nicht ein anwendbarer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 16328
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