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Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der längere Zeit krank ist, das Weihnachtsgeld kürzen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Frau vor Gericht dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren für 2008 kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitgeber Recht. Nach Auffassung der Richter durfte der Arbeitgeber die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet hat. Da die Klägerin ein halbes Jahr gefehlt habe, sei rechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass der Anspruch "aufgebraucht" sei, so die Begründung des Gerichts.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2010
Quelle: ra-online, LAG Rheinland-Pfalz (pt)
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Dokument-Nr. 9733
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