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Der Arbeitgeber darf die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers kürzen. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. In § 10 des Arbeitsvertrages (AV) war vereinbart, dass der Kläger von der Beklagten ein freiwilliges
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. gab dem Kläger Recht. Ihm stehe gemäß § 10 AV eine
Die Beklagte habe zwar vorgetragen, dass die
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts dürfen Krankheitszeiten eines Arbeitnehmers nicht dazu führen, dass Gratifikationszahlungen gestrichen oder gekürzt werden. Denn dies liefe auf eine Bestrafung des Arbeitnehmers wegen
Des Weiteren sei das Nichterreichen bestimmter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14563
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