kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer Überstunden verweigert, kann unter Umständen fristlos entlassen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag verpflichtet hat, Überstunden zu leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Im Fall hatte sich ein Arbeitnehmer geweigert, aus betrieblichen Gründen Überstunden zu leisten. In seinem Arbeitsvertrag stand folgende Regelung: "… Sofern aus betrieblichen Gründen Überstunden notwendig sind, kann der Arbeitgeber Mehrarbeitsstunden von bis zu vier Schichten im Monat anordnen. …"
Die Anweisung, Überstunden zu leisten soll er mit den Worten: "Chef, Arsch lecken, ich hab keine Zeit", abgelehnt haben. Das Unternehmen hat daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt ohne eine vorherige Abmahnung auszusprechen.
Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Eine Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -) könnten grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.
Der Arbeitnehmer habe einen Mitgeschäftsführer der Beklagten schwer beleidigt. Diese Beleidigung erhalte insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Kläger arbeitsvertraglich verpflichtet hatte, aus betrieblichen Gründen Überstunden zu leisten, besonderes Gewicht. Insofern liege rechtlich auch eine angekündigte Arbeitsverweigerung vor; dieser Aspekt spreche zusätzlich gegen die Notwendigkeit einer Abmahnung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Rheinland-Pfalz_6-Sa-14307_Fristlose-Kuendigung-wegen-verweigerter-Ueberstunden~N4701
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4701
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.