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Ein Arbeitnehmer, der mit dem Ziel "jetzt werde es Krieg geben" auf eine Betriebsfeier geht und dort in angeheitertem Zustand seinen Vorgesetzten als "Wichser" und "Arschloch" bezeichnet sowie ihm den ausgestreckten Mittelfinger zeigt, kann von diesem außerordentlich gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden.
Die Parteien stritten vor dem LAG Hamm über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der klagende Arbeitnehmer war sei 23 Jahren als Schweißer beim verklagten Arbeitgeber beschäftigt.
Am 20.12.2002 feierte die Abteilung "Gitterroste" des Arbeitgebers ihre
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab. Die
Zwei Tage vor der
Der Arbeitnehmer habe auch nicht schuldlos gehandelt. Einen von ihm vorgetragenen "Blackout" habe keiner der Kollegen bezeugen können. Er habe nicht volltrunken gewirkt, gelallt oder andere Ausfallerscheinungen gezeigt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3525
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