wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 26.05.2012
2 Sa 574/11 -

Formulierung "junges motiviertes Team" in einer Stellenausschreibung stellt keine Altersdiskriminierung dar

Formulierung ist reine Selbstdarstellung

Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige einen "zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team", ist dies nicht altersdiskriminierend. Es handelt sich vielmehr um eine werbende Selbstdarstellung des Unternehmens und nicht um eine Suche nach einem "jungen" Stellenbewerber. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 59-jähriger Mann auf eine Stellenanzeige eines Autohauses als Finanzbuchhalter. Die Bewerbung war äußerst kurz und beinhaltete 38 DIN A4 Seiten als Anlagen. Inhalt und Zahl der Anlagen erwähnter der Mann nicht. Im Betreff bezeichnete der Mann die Stelle als diejenige eines Bilanzbuchhalters, obwohl nach der Stellenanzeige ein Finanzbuchhalter gesucht wurde. Weiterhin enthielt das Schreiben bis auf die Anrede keinen Bezug zum Unternehmen.

In der Stellenausschreibung hieß es: "Unser Autohaus ist Teil einer innovativen, mehrfach im Bereich Kundenzufriedenheit ausgezeichneten Unternehmensgruppe. Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team.". Nach Absage forderte der Mann eine Entschädigung, da er sich wegen seines Alters diskriminiert fühlte. Die Formulierung "jungen Team" schließe ältere Bewerbe wie ihn aus. Weiterhin berief er sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamburg.

Worte "junges Team" ist werbende Selbstdarstellung

Das Landesarbeitsgericht entschied gegen den Mann. Die Verwendung des Adjektivs "jung" habe sich in der Anzeige nicht auf die Anforderungen und Eigenschaften des Stellenbewerbers bezogen, sondern beschreibt die momentane Struktur der Belegschaft des Arbeitgebers. Zwar liegt eine diskriminierende Stellenausschreibung im Sinne von § 11 AGG vor, wenn in einer Stellenanzeige "junge" Bewerbe gesucht werden und damit das Alter als Einstellungsvoraussetzung genannt ist (BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 530/09). Dies ist hier aber nicht der Fall.

Auch der vom Landesarbeitsgericht Hamburg entschiedener Fall (Urt. v. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10) unterscheidet sich in rechtlich erheblicher Weise von dem vorliegenden Fall. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass das Merkmal "junges Team" in einer Stellenausschreibung auch dann eine Diskriminierung darstellt, wenn es unter der Überschrift "wir bieten ihnen" erfolgt. Der dort verwendete Text war jedoch nicht eingebettet in eine Form pauschaler Selbstdarstellung des Arbeitgebers. Im vorliegenden Fall ist der Satz, " Wir bieten ihnen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team", Teil eines gesamten Absatzes, welcher ersichtlich nur der allgemeinen Selbstdarstellung des Arbeitgebers dient. Das Unternehmen präsentiert sich in dem Absatz ersichtlich losgelöst von der konkreten Stelle. Es handelt sich um einen "Werbeblock" innerhalb der Stellenausschreibung. Das Unternehmen will sich lediglich in abstrakter Weise positiv darstellen. Das Anforderungsprofil der Stelle ist erkennbar nicht mehr betroffen. Im Fall des LAG Hamburg wurde hingegen ein klarer Bezug zu gewünschten Anforderungen und Eigenschaften des Bewerbers hergestellt, da dieser eigene Vorstellungen und Ideen in dieses junge erfolgreiche Team einbringen sollte.

Indizwirkung für Benachteiligung durch Bewerbungsschreiben entkräftet

Selbst wenn man in der Verwendung der Worte "junges Team" in der Stellenausschreibung ein Indiz für die mögliche Benachteiligung wegen des Alters sähe, so wird diese Indizwirkung jedenfalls durch das eigene Bewerbungsschreiben wieder entkräftet. Die vom Bewerber vorgetragenen unstreitigen Tatsachen sind einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen (BAG v. 24.04.2008 - 8 AZR 257/07; BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 483/09). Gegenläufige Gesichtspunkte können die Indizwirkung wieder beseitigen (LAG Köln v. 10.02.2010 - 5 Ta 408/09). So lag es in diesem Fall. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte aufgrund des Bewerbungsschreibens den Eindruck gewonnen, dass der Bewerber eher wegen des Inhalts seiner Bewerbung, als wegen seines Alters, nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde.

Wenn einer Bewerbung eine Vielzahl von Anlagen beigefügt wird, wobei weder der Inhalt noch die Anzahl der Anlagen erwähnt wird, erscheint die Bewerbung unstrukturiert. Ein strukturiertes Arbeiten ist somit fraglich. Wird weiterhin im Betreff die Stelle als Bilanzbuchhalter bezeichnet, obwohl ein Finanzbuchhalter gesucht wird, so deutet dies auf mangelnde Sorgfalt hin. Dies steht jedoch im Widerspruch zur ausgeschriebenen Stelle als Finanzbuchhalter. Verwendet außerdem der Bewerber den Konjunktiv und das Wort gegebenenfalls, insbesondere abgekürzt, wird der Eindruck vermittelt die Bewerbung sei nicht ernst gemeint. Auch sollte neben der Anrede zumindest noch ein kleiner Teil der Bewerbung einen individuellen Bezug aufweisen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 01.08.2011
    [Aktenzeichen: 3 Ca 1010/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BB 2012, 2824Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2012, Seite: 2824

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Nuernberg_2-Sa-57411_Formulierung-junges-motiviertes-Team-in-einer-Stellenausschreibung-stellt-keine-Altersdiskriminierung-dar~N13879

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13879 Dokument-Nr. 13879

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.