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Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige einen "zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team", ist dies nicht altersdiskriminierend. Es handelt sich vielmehr um eine werbende Selbstdarstellung des Unternehmens und nicht um eine Suche nach einem "jungen" Stellenbewerber. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 59-jähriger Mann auf eine
In der
Das Landesarbeitsgericht entschied gegen den Mann. Die Verwendung des Adjektivs "jung" habe sich in der Anzeige nicht auf die Anforderungen und Eigenschaften des Stellenbewerbers bezogen, sondern beschreibt die momentane Struktur der Belegschaft des Arbeitgebers. Zwar liegt eine diskriminierende
Auch der vom Landesarbeitsgericht Hamburg entschiedener Fall (Urt. v. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10) unterscheidet sich in rechtlich erheblicher Weise von dem vorliegenden Fall. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass das Merkmal "junges Team" in einer
Selbst wenn man in der Verwendung der Worte "junges Team" in der
Wenn einer Bewerbung eine Vielzahl von Anlagen beigefügt wird, wobei weder der Inhalt noch die Anzahl der Anlagen erwähnt wird, erscheint die Bewerbung unstrukturiert. Ein strukturiertes Arbeiten ist somit fraglich. Wird weiterhin im Betreff die Stelle als Bilanzbuchhalter bezeichnet, obwohl ein Finanzbuchhalter gesucht wird, so deutet dies auf mangelnde Sorgfalt hin. Dies steht jedoch im Widerspruch zur ausgeschriebenen Stelle als Finanzbuchhalter. Verwendet außerdem der Bewerber den Konjunktiv und das Wort gegebenenfalls, insbesondere abgekürzt, wird der Eindruck vermittelt die Bewerbung sei nicht ernst gemeint. Auch sollte neben der Anrede zumindest noch ein kleiner Teil der Bewerbung einen individuellen Bezug aufweisen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 13879
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