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Wird in einer Stellenzeige das Arbeitsteam als "junges, hoch motiviertes Team" bezeichnet, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nach § 3 Abs. 1 AGG. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 schaltete eine Firma des Nahrungsmittelgroßhandels eine
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Durch die
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts beschreiben die Begriffe "jung" und "hochmotiviert" Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben werden. Der Begriff "hochmotiviert" sei zudem vergleichbar mit dem Begriff "dynamisch". Durch die Formulierung werde nicht nur die Botschaft vermittelt, dass die Mitglieder des Teams
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28986
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