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Ein Lehrer, der aufgrund der Raumsituation in der Schule gezwungen ist, die Unterrichtsvor- und -nachbereitung zu Hause durchzuführen, hat dennoch keinen Anspruch auf Kostenerstattung für ein häusliches Arbeitszimmer und die zur Einrichtung benötigten Büromaterialien. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Der Kläger ist
Das beklagte Land verweist darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für beamtete
Das Arbeitsgericht Lüneburg hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurückgewiesen und die Revision an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts steht dem geltend gemachten Anspruch das Berufsbild des Lehrers entgegen. Dieses sei dadurch geprägt, dass auf der einen Seite feste Unterrichtspflichten in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2009
Quelle: ra-online, LAG Niedersachsen
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Dokument-Nr. 8754
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