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Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 bei seinem
Das Gericht sah dies anders. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8615
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