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Die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies daher die Beschwerde der
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts genüge für eine Kontaktaufnahme mit Beschäftigten und Behörden der vorhandene Festnetzanschluss. Zwar sei eine Erreichbarkeit aufgrund des Schicht- und Außendienstes nicht immer einfach. Die Beschäftigten können aber ihre Bitte um Gespräch per E-Mail äußern oder auf dem Anrufbeantworter oder in der Dienststelle hinterlassen. Zudem gewährleiste ein
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25324
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