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Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt angezeigt hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Hauswirtschafterin - unabhängig von der möglichen Richtigkeit ihrer Beschuldigungen - unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich eine Hauswirtschafterin gegen ihre fristlose
Die Klage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Köln jedoch erfolglos. Das Landesarbeitsgericht sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 14677
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