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Die außerordentliche Kündigung eines Call-Center-Mitarbeiters, der die Kunden am Telefon mit den Worten „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“ verabschiedet hat, ist gerechtfertigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der mit 6 Stunden im Call-Center der Beklagten teilzeitbeschäftigte Kläger sich arbeitsvertragswidrig verhalten, indem er trotz einer ausdrücklich erteilten Anweisung der Beklagten nicht habe darauf verzichten wollen, sich am Ende eines jeden Verkaufsvorgangs von den Gesprächspartnern mit den Worten „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“ zu verabschieden.
Anders als das Arbeitsgericht Bochum war das Berufungsgericht der Auffassung, die
In tatsächlicher Hinsicht stellte das Gericht sodann fest, dass der tiefgläubige Kläger in nicht ausreichendem Maße hat darlegen können, warum er in innere Nöte gekommen wäre, hätte er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bei der Beklagten darauf verzichtet, die ansonsten bei der Beklagten übliche Grußformel um die Worte „Jesus hat Sie lieb“ zu ergänzen. Nach Auffassung der Berufungskammer muss ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online.
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Dokument-Nr. 11527
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