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Kündigt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit an, weil er keinen Urlaub bekommt, so kann trotz Vorliegens einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Der Bescheinigung kommt nämlich kein Beweiswert zu, wenn der Arzt den Arbeitnehmer weder körperlich untersucht noch objektive Befunde erhoben hat. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann dann nicht ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 bat ein Produktionshelfer vor Beginn seiner Arbeitsschicht um kurzfristige Gewährung von Urlaub an dem Tag. Nachdem ihm dies verweigert wurde, erklärte er: "Dann gehe ich jetzt zum Arzt.". Entsprechend seiner
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Produktionshelfers zurück. Bereits die
Zwar sei es richtig, so das Landesarbeitsgericht, dass einem Arbeitsnehmer eine angedrohte Krankschreibung dann nicht vorzuwerfen ist, wenn der Arbeitnehmer davon habe ausgehen dürfen, dass er am Tag des begehrten Urlaubs tatsächlich Krank ist. Dies erfordere aber, dass der Arbeitnehmer vorträgt, welche konkreten Krankheiten bzw. Krankheitssymptome im Zeitpunkt der
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei der ärztlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22254
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