wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2016
8 Sa 1381/15 -

Vergleich im Streit um das "Puffauto"

Fristlose Kündigung unwirksam, ordentliche Kündigung wirksam

Auch wenn sich ein Verkaufsreisender nach fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit weigert, ein mit nackten Frauenbeinen lackiertes Firmenfahrzeug zu fahren, wird die fristlose Kündigung für unwirksam erachtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Kläger seit fast 20 Jahren bei der Beklagten, die Kaffee und Kaffeeautomaten vertreibt, als Verkaufsreisender beschäftigt. Hierbei nutzte er - wie die anderen für die Beklagte tätigen Verkaufsreisenden auch - ein Firmenfahrzeug.

Streitgespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen "Puffauto"

Die Beklagte schaffte im Jahre 2015 zur Modernisierung ihres Fuhrparks neue Fahrzeuge an. Sie entschied sich, das für den Kläger angeschaffte Fahrzeug mit einer auffälligen Werbung zu versehen. Auf Weisung der Beklagten nutzte der Kläger, der hauptsächlich in Düsseldorf und Köln auslieferte, das neue Fahrzeug erstmals Ende Juni 2015. Es war so lackiert, dass es bei geschlossener Tür den Eindruck erweckte, die Tür sei aufgeschoben. Es waren sodann nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen. Als zusätzlich am nächsten Tag die bislang grauen gegen neue rote Radkappen ausgetauscht wurden, kam es zwischen den Parteien zu einem Streitgespräch, in dessen Verlauf der Kläger sich dahingehend äußerte, mit einem solchen „Puffauto“ und „Zirkusauto“ keine Geschäfte tätigen zu wollen. Der Kläger verließ anschließend das Betriebsgelände. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 30.6.2015 fristlos und hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2015.

ArbG: Klage gegen fristlose Kündigung erfolgreich, ordentliche Kündigung jedoch rechtens

Mit seiner beim Arbeitsgericht Mönchengladbach erhobenen Klage hatte der Kläger betreffend die fristlose Kündigung Erfolg. Betreffend die ordentliche Kündigung hatte die Klage keinen Erfolg, weil es sich bei der Beklagten um einen Kleinbetrieb handelte. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts hatte nur die Beklagte Berufung eingelegt.

Vergleich über Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Erledigung der Urlaubsansprüche

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass sie die fristlose Kündigung für unwirksam erachtet. Nach einer Beschäftigungsdauer von fast 20 Jahren könne der Arbeitgeber im konkreten Fall nicht ohne Vorwarnung eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch sei es der Beklagten zumutbar gewesen, den Kläger während der ordentlichen Kündigungsfrist auf einem anderen Wagen einzusetzen. Die Parteien haben sich daraufhin auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2015 verständigt. Die Beklagte rechnet das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß ab. Etwaige noch offene Urlaubsansprüche des Klägers sind durch die Freistellung während der Kündigungsfrist erledigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Duesseldorf_8-Sa-138115_Vergleich-im-Streit-um-das-Puffauto.news22778.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22778 Dokument-Nr. 22778

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.