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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem an einer Alkoholabhängigkeit leidenden Arbeitnehmer, der ein ihm überlassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt, im Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann.
Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls wurde als
Das Arbeitsgericht hat die daraufhin ausgesprochene ordentliche
Dem ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 19069
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