kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Besteht aufgrund einer Alkoholsucht eines Arbeitnehmers eine Gefahr für Leib oder Leben anderer und kann wegen einer wiederholt festgestellten Alkoholisierung nach einer abgebrochenen Entzugskur von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen werden, so ist eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Einer solchen krankheitsbedingten Kündigung stehen auch nicht eine zwölfjährige Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einer Ehefrau und ein Alter von 55 Jahren entgegen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2010 wurde dem Hofarbeiter eines Entsorgungsunternehmens ordentlich gekündigt, da er trotz des Alkoholverbots stark alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen wurde. Da der Mitarbeiter im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses zugab alkoholkrank zu sein und die Teilnahme an einer stationären Entzugskur sowie an zukünftigen Alkoholtests zusicherte, nahm das Unternehmen die Kündigung zurück. Der Mitarbeiter brach im Juli 2010 die Entzugskur jedoch ab. Zudem wurde bei ihm nachfolgend wiederholt eine Alkoholisierung festgestellt. Die Teilnahme an weiteren Alkoholtests lehnte er ebenso wie die Durchführung einer weiteren
Das Bundesarbeitsgericht entschied gegen den
Das Bundesarbeitsgericht ist von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen. Denn seiner Ansicht nach habe der
Von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Unternehmens sei nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen gewesen. Durch die
Schließlich habe eine Abwägung ergeben, so das Bundesarbeitsgericht, dass das Interesse des Unternehmens an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses überwiegte. Die lange Betriebsdauer des Arbeitnehmers, sein Alter und seine Unterhaltsverpflichtungen haben daran nichts geändert. Es sei zu beachten gewesen, dass das Unternehmen dem
Das Bundesarbeitsgericht verwies darauf, dass die fehlende Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bÉM, § 84 Abs. 2 SGB IX) unerheblich gewesen sei. Denn es sei zum einen nicht ersichtlich gewesen, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_2-AZR-56512_Recht-zur-ordentlichen-Kuendigung-eines-alkoholkranken-Arbeitnehmers-bei-Bestehen-einer-erheblichen-Gefaehrdung-fuer-Leib-oder-Leben-anderer~N18625
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18625
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.