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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes und deshalb erforderlicher Leistungen des Jobcenters entschieden und darauf verwiesen, dass ein Stundenlohn von 3,40 Euro als sittenwidriger und damit unwirksamer Hungerlohn anzusehen ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall erbrachte das
Das
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Klage in Höhe von 5.744,18 Euro statt. Nach der Feststellung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich bei dem sich ergebenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 22515
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