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Mietet eine GmbH eine Wohnung an, um dort Arbeitnehmer von ihr unterzubringen, so stellt dies kein Wohnraummietvertrag dar. In diesem Fall gelten die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2023 erklärte die Vermieterin einer Wohnung gegenüber ihrer Mieterin die
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Nach Auffassung des Kammergerichts liege kein Wohnraummietverhältnis im Sinne des § 549 Abs. 1 BGB vor. Vielmehr sei von einem Mietverhältnis über andere Räume gemäß § 578 Abs. 2 BGB auszugehen. Wohnraummiete liege nur vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse bzw. der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen soll. Da die Mieterin hier eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2024
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34611
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