kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Ausübung des Vermieterpfandrechts steht der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung der Mieträume gemäß § 546 a BGB nicht entgegen. Denn durch die Ausübung des Pfandrechts entfällt lediglich die Räumpflicht für den Mieter. Die Herausgabepflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich die Mieterin von Gewerberäumen nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel herauszugeben. Sie behielt einen Schlüssel ein, damit sie noch ihr Inventar aus den Räumen entfernen konnte. An diesem hatte die Vermieterin ihr
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Mieterin zurück. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf
Nach Ansicht des Kammergerichts stehe die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Anspruch auf
Die Mieterin sei ihrer Herausgabepflicht nicht nachgekommen, so das Kammergericht, weil sie nicht alle Schlüssel zu den Räumen herausgegeben hat. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_8-U-23414_Ausuebung-des-Vermieterpfandrechts-steht-Geltendmachung-der-Nutzungsentschaedigung-wegen-Vorenthaltung-der-Mietraeume-nicht-entgegen~N24269
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24269
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.