kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Gebrauchtwagenhändler erlangt nur dann nach § 932 BGB gutgläubig Eigentum an einem Gebrauchtwagen, wenn ihm der Fahrzeugbrief übergeben wird und er daraufhin die in dem Fahrzeugbrief angegebene Fahrstellnummer mit der Fahrgestellnummer des verkauften Fahrzeugs überprüft. Er handelt aber bereits dann grob fahrlässig, wenn er sich nicht den Fahrzeugbrief vorlegen lässt. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall schlossen zwei Gebrauchtwagenhändler einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, dass der Verkäufer gar nicht Eigentümer des Fahrzeugs war. Der Käufer berief sich daraufhin auf einen gutgläubigen Eigentumserwerb. Er behauptete, dass er sich den
Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Käufers zurück. Dieser habe den Gebrauchtwagen nicht gutgläubig erworben. Nach § 932 BGB werde ein Käufer zwar auch dann Eigentümer, wenn das Fahrzeug dem Verkäufer nicht gehört. Dies gelte aber dann nicht, wenn der Käufer nicht in gutem Glauben war. Gutgläubigkeit liege dann nicht vor, wenn der Käufer die fehlende Eigentümerstellung des Verkäufers kennt oder grob fahrlässig nicht erkennt. Letzteres sei hier der Fall gewesen.
Nach Ansicht des Kammergerichts bestehe bei einem Kauf eines Gebrauchtwagens zwar keine allgemeine Nachforschungspflicht. Mindervoraussetzung für einen gutgläubigen Erwerb sei aber die Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs. Wer von einem Händler oder einer Privatperson einen Gebrauchtwagen kauft, ohne sich den
Soweit der Käufer zudem der Auffassung war, dass allein die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_8-U-11413_Ein-Gebrauchtwagenhaendler-kann-nur-bei-Uebergabe-und-Pruefung-des-Fahrzeugbriefs-gutglaeubig-Eigentum-an-einem-Kraftfahrzeug-erlangen~N20971
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20971
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.