wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2015
3 Ws (B) 291/15 -

Parken an Bordsteinabsenkung von mehr als einer Fahrzeuglänge begründet Parkverstoß

Keine Beschränkung des Parkverbots auf eine Fahrzeuglänge

Das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO gilt auch bei einer Bordsteinabsenkung von mehr als einer Fahrzeuglänge. Das Verbot ist daher nicht auf nur eine Fahrzeuglänge beschränkt (siehe: OLG Köln, Beschl. v. 05.11.1996 - Ss 515/96 -). Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer im Oktober 2014 sein Fahrzeug an einer Stelle, an dem der Bürgersteig auf einer Länge von etwa vier Fahrzeuglängen abgesenkt war. Er erhielt daher wegen des Verstoßes gegen das Parken vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 10 EUR. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Diesen wies das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zurück und erhöhte das Bußgeld auf 25 EUR. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers.

Verstoß gegen das Parken vor Bordsteinabsenkungen

Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Dieser habe gegen das Verbot des Parkens vor Borsteinabsenkungen verstoßen.

Keine Beschränkung des Parkverbots auf eine Fahrzeuglänge

Soweit das Oberlandesgericht Köln die Auffassung vertreten hat, dass das Parkverbot nur dann gelte, wenn der Bordstein auf einer Fahrzeuglänge abgesenkt ist (OLG Köln, Beschl. v. 05.11.1996 - Ss 515/96 -), folgte das Kammergericht dem nicht. Eine Begrenzung auf eine Fahrzeuglänge lasse sich aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO nicht entnehmen. Eine Bordsteinabsenkung setze nach dem Wortsinn lediglich voraus, dass es in unmittelbarer Nähe eine regulär höhere Bordsteinkante gibt. Im Anschluss an die Absenkung müsse also der Bordstein wieder höher werden. Eine Längenbegrenzung ergebe sich daraus aber nicht. Zudem sei der Sinn und Zweck der Vorschrift zu beachten. Sie solle vorrangig Rollstuhlfahrern die Auf- und Abfahrt erleichtern. Es sei nicht einzusehen, warum diese Erleichterung auf einen Bereich von wenigen Metern beschränkt sein soll. Darüber hinaus verwende § 10 StVO ebenfalls den Begriff der Bordsteinabsenkung. Eine längenmäßige Beschränkung werde dort aber nicht angenommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 26.03.2015
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ 2016, 161Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang: 2016, Seite: 161
  • NZV 2016, 439Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 439

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_3-Ws-B-29115_Parken-an-Bordsteinabsenkung-von-mehr-als-einer-Fahrzeuglaenge-begruendet-Parkverstoss.news23557.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23557 Dokument-Nr. 23557

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.