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Besitzt eine Parkhausausfahrt Straßencharakter, so gilt die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gemäß § 8 Abs. 1 StVO. In diesem Fall ist nicht von einem untergeordneten Straßenteil im Sinne von § 10 StVO auszugehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Bereich einer
Das Landgericht Berlin gab der Schadensersatzklage teilweise statt. Es lastete dem Beklagten ein Haftungsanteil von 80 % an. Denn dieser habe die
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Beklagte habe den Unfall überwiegend verursacht. Ihm sei ein Verstoß gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27873
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