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Wird einem Musiker sein Kontrabass nach dem Konzert gestohlen, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch gegen den Organisator zu. Lässt er das Instrument jedoch unbeaufsichtigt, so ist darin eine Unachtsamkeit zu sehen. Er muss sich daher ein Mitverschulden von 50 % anrechnen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trat ein Kontrabasssolist der Deutschen Oper Berlin zusammen mit anderen Musikern bei einem
Das Kammergericht entschied zu Gunsten des Musikers. Ihm habe ein Anspruch auf
Dem Musiker sei jedoch ein hälftiges
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/NJW 1985, 2137/rb)
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