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Wird der Mietvertrag über die Ehewohnung nach der Trennung durch einen Ehegatten fortgesetzt, hat der andere Ehegatte als bisheriger Alleinmieter gegen den verbleibenden Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution. Ein solcher Anspruch besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg wies den Antrag jedoch zurück. Ein Anspruch auf
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Ehemanns zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf
Der Ehemann sei nach Auffassung des Kammergerichts ausreichend geschützt. So könne der Mieter vor Erteilung der Zustimmung zur Wohnungsüberlassung von dem übernehmenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26047
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