wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.02.2013
5 UF 14/13 -

Eine vom ausgezogenen Ehegatten und alleinigen Mieter der Ehewohnung ausgesprochene Kündigung ist wirksam

Wirksamkeit der Kündigung trotz möglicher Verletzung der ehelichen Solidarität

Kündigt ein Ehegatte die Ehewohnung, so ist die Kündigung gegenüber dem Vermieter wirksam, wenn der Ehegatte zugleich alleiniger Mieter der Wohnung ist. Eine eventuelle Verletzung der ehelichen Solidarität ist dabei unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Ehemann im Oktober 2012 aus der gemeinsamen von ihm allein angemietete Ehewohnung auszog, kündigte er die Wohnung gegenüber dem Vermieter. Da die Ehefrau aber weiterhin vor hatte, in der Wohnung zu verbleiben, verklagte sie ihren Ehemann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

Fehlendes Feststellungsinteresse aufgrund falschen Gegners

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Ehefrau. Sie habe nicht die begehrte Feststellung verlangen können, da es am erforderlichen Feststellungsinteresse gefehlt habe. Die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gegenüber ihrem Ehemann habe keine Wirkung im Verhältnis zum Vermieter entfaltet. Ihm gegenüber sei die Kündigung wirksam geblieben. Die Ehefrau habe allenfalls bei Vorliegen eines Kündigungsverbots gegenüber dem Vermieter auf Feststellung der Kündigungsunwirksamkeit klagen können.

Eventueller Schadenersatzanspruch wegen Verletzung ehelicher Solidarität

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Ehefrau aber unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der ehelichen Solidarität gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB zugestanden. Einen solchen Anspruch hätte sie aber im Wege einer Leistungsklage geltend machen müssen und nicht im Wege einer Feststellungsklage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/ZMR 2014, 279/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2014, 279Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 279

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_5-UF-1413_Eine-vom-ausgezogenen-Ehegatten-und-alleinigen-Mieter-der-Ehewohnung-ausgesprochene-Kuendigung-ist-wirksam.news18262.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18262 Dokument-Nr. 18262

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.