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Dem Gläubiger einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht ein Anspruch auf umfassende Grundbucheinsicht zu, wenn er gegen die Gemeinschaft eine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung geltend machen will. Ein Vollstreckungstitel muss in diesem Zusammenhang noch nicht vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall modernisierte eine Firma im Auftrag der
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Firma. Ihr habe ein
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22631
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