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Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein 41-jähriger Mann arbeitete 6 Jahre als
Die Darmstädter Richter gaben dem Kläger Recht. Die objektive Überforderung durch die Arbeitsbedingungen sei ein
Ob der Kläger die Lenk- und Ruhezeiten nicht habe einhalten können und mit verschiedenen Fahrtenschreiberscheiben habe arbeiten sollen, sei hingegen nicht nachgewiesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/09 des Hessischen LSG vom 29.07.2009
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Dokument-Nr. 8226
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