kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Mit dieser Begründung bestätigte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt die Auffassung der Landesversicherungsanstalt. Ein Datenverarbeitungsunternehmen verschenkte anlässlich einer Betriebsfeier an Mitarbeiter sog. "Australien Nuggets" als Belohnung für die geleistete Arbeit. Sozialversicherungsbeiträge wurden dafür nicht abgeführt.
Dies beanstandete die beklagte Landesversicherungsanstalt bei einer Betriebsprüfung und forderte fast 3.000.-€ an Beiträgen nach. Mit dem Argument, bei den Goldmünzen handele es sich nicht um ein Zahlungsmittel, konnte die Firma weder die Beklagte noch das Gericht überzeugen.
Die Richter wiesen darauf hin, dass der Begriff des Arbeitsentgelts alle Einnahmen umfasse, gleichgültig ob es sich um Geld, Sachzuwendungen, Zulagen oder ähnliche Einnahmen handele. Außerdem seinen die "Australien Nuggets" in Australien ein rechtgültiges gesetzliches Zahlungsmittel. An der Sozialversicherungspflicht bestünden daher keine Zweifel.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 03.08.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessisches-LSG_L-814-KR-39903_Auch-Nuggets-sind-Arbeitslohn~N862
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 862
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.