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Empfänger von Hartz IV haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehepartner. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall arbeitete ein 58-jähriger Mann mehrere Jahre in Singapur und heiratete dort eine chinesische Staatsbürgerin. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kehrte er nach Deutschland zurück. Seine
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben dem
(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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