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Berut ein erheblicher Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründe, besteht für Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hiervon ist jedoch nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hausarzt aus Offenbach für Februar bis Juni 2004 die Zahlung von
Die
Die Richter beider Instanzen gaben der Bundesagentur Recht. Bei den erforderlichen wirtschaftlichen Gründen für den
(1) Ein
1. er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
2. er vorübergehend ist,
3. er nicht vermeidbar ist
4. ...
(2) Ein
(3) Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere vor, wenn ein
(4) Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10968
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