wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.04.2009
AZ L 7 AL 118/08 B ER -

Auch 3-jährige Weiterbildung ist von Bundesagentur zu fördern

Kosten für zugelassene Weiterbildungsmaßnahme müssen von Bundesagentur für Arbeit finanziert werden

Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme übernehmen und ist an die Entscheidung einer fachkundigen Stelle, die diese Weiterbildungsmaßnahme zur Förderung zugelassen hat, gebunden. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Arbeitnehmer zur Wiedereingliederung oder zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit durch Übernahme von Weiterbildungskosten gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass eine fachkundige Stelle die Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen hat. Dazu muss unter anderem die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme angemessen sein. Dies ist bei einer Vollzeitmaßnahme dann der Fall, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Jahr verkürzt ist. Ist eine solche Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen, so ist die Förderung dennoch möglich, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Weiterbildung gesichert ist.

Bundesagentur lehnt Finanzierung von Weiterbildung ab

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein anerkannter Weiterbildungsträger bei der Bundesagentur für Arbeit die Finanzierungszusage für bereits zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich beantragt. Die Bundesagentur lehnte die Zusage mit der Begründung ab, die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen und des Lebensunterhalts der Teilnehmer im dritten Ausbildungsjahr seien durch den Weiterbildungsträger nicht sichergestellt. Eine Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres durch die Teilnehmer sei nicht ausreichend.

LSG: Entscheidung der fachkundigen Stelle bindend – Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres ist individuell festzustellen

Das Hessische Landessozialgericht entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren nunmehr, dass die Bundesagentur an die Entscheidung der fachkundigen Stelle gebunden ist. Sie kann hiergegen nicht einwenden, die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres sei nicht generell gesichert. Denn der Gesetzgeber habe hinreichend klargestellt, dass die Teilnehmer auch selbst für die Finanzierung dieses Ausbildungsabschnittes sorgen können. Daher sei die Frage der Finanzierung nicht im Zulassungsverfahren für die Maßnahme, sondern nur gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer individuell festzustellen.

Den Hintergrund des Rechtsstreits bildet ein Konflikt zwischen Bund und Ländern. Diese haben sich bislang nicht über die Finanzierung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen geeinigt, die nicht auf eine Dauer von höchstens 2 Jahren reduziert werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Gesundheitsberufe wie Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden, deren berufliches Qualifikationsniveau sonst gefährdet wäre.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/09 des LSG Hessen vom 09.06.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_AZ-L-7-AL-11808-B-ER_Auch-3-jaehrige-Weiterbildung-ist-von-Bundesagentur-zu-foerdern.news7969.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7969 Dokument-Nr. 7969

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.