wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2008
 L 3 U 9/07 -

Ursache für tödlichen Autounfall ungeklärt

Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen

Steht nicht zweifelsfrei fest, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein 1944 geborener Rechtsanwalt und Notar aus dem Kreis Offenbach fuhr vormittags auf der A 661 nach der Abfahrt Langen gegen einen Brückenpfeiler und verletzte sich dabei tödlich. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anträge der geschiedenen Ehefrau und des volljährigen Sohnes auf Hinterbliebenenrente ab. Der Verunglückte habe sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem direkten Weg zum Amtsgericht Langen befunden, wo er Einsicht in Grundbuch und Handelsregister habe nehmen wollen. Da mithin eine versicherte Fahrt zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bewiesen sei, liege kein Wegeunfall vor.

Die Darmstädter Richter gaben der Berufgenossenschaft Recht und hoben das anders lautende Urteil des Sozialgerichts Frankfurt auf. Für die Annahme eines Arbeitsunfalls müsse sicher feststehen, dass zum Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt worden ist. Bei einem Beweisnotstand der Hinterbliebenen seien zwar weniger hohe Anforderungen an die Bildung der richterlichen Überzeugung zu stellen. So könne trotz ungenauen Unfallhergangs auch dann von einem Arbeitsunfall auszugehen sein, wenn lediglich die überwiegenden Umstände auf einen Arbeitsunfall hinwiesen und andere Ursachen mit Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könnten. Vorliegend sei jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb der Versicherte die Autobahn nicht über die Abfahrt Langen verlassen habe. Die Abfahrt über die nächste Anschlussstelle führe zu einem nicht unerheblichen Umweg. Ferner seien ein technischer Defekt sowie gesundheitliche Probleme als Unfallursache auszuschließen. Gründe für eine Selbsttötung lägen hingegen nahe. Der Verunglückte sei hoch verschuldet gewesen. Die Zwangsräumung seiner Kanzleiräume habe ebenso wie die Entziehung seiner Zulassung als Rechtanwalt durch die Anwaltskammer unmittelbar bevor gestanden. Andererseits habe er am Morgen vor dem Unfall auf seine geschiedene Ehefrau sowie seine Angestellten einen normalen Eindruck gemacht und von dem geplanten Tagesablauf berichtet. Damit sei kein Geschehensablauf zweifelsfrei erwiesen. Diese Ungewissheit gehe aufgrund der Beweislastverteilung zu Lasten der Hinterbliebenen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/08 des LSG Hessen vom 22.09.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessisches-LSG_-L-3-U-907_Ursache-fuer-toedlichen-Autounfall-ungeklaert~N6732

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6732 Dokument-Nr. 6732

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.