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Die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts musste nicht mehr über die Berufung der Gewerkschaft Flugsicherung e.V. (GdF) gegen das am 03.08.2011Tag ergangene Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt, das den für den 04.08.2011 vergesehenen Streik verboten hat, entscheiden.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat in der Berufungsverhandlung am Abend des 03.08.2011 vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ihre Anträge auf Erlass der Einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft zurückgenommen, nachdem der für den nächstenTag (am 04.08.2011) geplante Streik von Seiten der Gewerkschaft abgesagt worden ist.
Diese Absage wurde in der Verhandlung von Seiten der Gewerkschaft Flugsicherung e.V. damit begründet, dass sie Planungssicherheit für ihre Mitglieder und die Fluggesellschaften sowie deren Passagiere herstellen wollte.
Die Rücknahme der Anträge konnte im einstweiligen Verfügungsverfahren ohne Zustimmung der Gegenseite erfolgen.
Ursprünglich wollten die Fluglotsen am Donnerstag (04.08.2011) von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr (MESZ) bundesweit die Arbeit niederlegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2011
Quelle: ra-online, Hessisches Landesarbeitsgericht (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12078
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