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Gegen den Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über an Arbeitnehmer getätigte Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber keine datenschutzrechtlichen Bedenken erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 wollte der
Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2019
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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