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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2014
14 SaGa 1496/14 -

Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßig

GDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Streik verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den Streik weder rechtswidrige Forderungen erhoben noch gegen die Friedenspflicht verstoßen werde. Der Streik sei auch bei Berücksichtigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig und damit nicht zu verbieten. Bemühungen des Gerichts, die Parteien durch einen Vergleich zur Fortsetzung ihrer Verhandlungen zu verpflichten, blieben erfolglos.

Streik wird vorzeitig beendet

Die Gewerkschaft der Lokführer hat in einer Erklärung unmittelbar nach Schluss der Verhandlung im Gericht gegenüber der Presse erklärt, der Streik werde am Samstag, dem 08. November 2014, 18.00 Uhr, vorzeitig beendet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online

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