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Eine Anwohnerin des Friedberger Platzes hat keinen Anspruch gegen die Stadt Frankfurt a.M. auf Untersagung der sogenannten "Freitags-Parties" im Anschluss an den Wochenmarkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Nach Abschluss des Freitags stattfindenden Wochenmarkts kommt es, insbesondere in den Sommermonaten auf dem „Friedberger Platz“ in Frankfurt am Main immer wieder zu spontanen, d. h. nicht organisierten Ansammlungen einer großen Anzahl von Menschen, sogenannten „Freitags- Parties“. Durch diese große Ansammlung von Menschen, die sich auf dem Platz treffen und dort verweilen um sich zu unterhalten, entstehen erhebliche Lärmimmissionen. Die Klägerin, eine Anwohnerin des „Friedberger Platzes“ wandte sich deshalb im September 2010 an die Stadt Frankfurt am Main und verlangte ein Einschreiten der zuständigen Behörden mit der Begründung, die erheblichen Lärmbeeinträchtigungen würden zu einer nachhaltigen Störung der
Dem hielt die Stadt Frankfurt am Main entgegen, bei der Nutzung des „Friedberger Platzes“ als Kommunikationstreff im Anschluss an den Wochenmarkt handele es sich um ein erlaubtes, urbanes Geschehen, das dem sommerlichen Freizeitverhalten des überwiegenden Bevölkerungsanteils entspreche. Ein
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht für die von der Klägerin beantragte Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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