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Das Gericht der Europäischen Union hat drei Bekanntmachungen von Auswahlverfahren für nichtig erklärt, mit denen die Bewerber verpflichtet wurden, Deutsch, Englisch oder Französisch als zweite Sprache und als Sprache der Kommunikation mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) zu wählen.
Im Dezember 2012 und im Januar 2013 veröffentlichte das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) drei Bekanntmachungen von allgemeinen
Italien und Spanien beantragen beim Gericht der Europäischen Union, die fraglichen Bekanntmachungen der
Mit seinem Urteil erklärt das Gericht der Europäischen Union die angefochtenen Bekanntmachungen der
Unter Verweis auf ein Urteil des Gerichtshofs zu diesem Thema (EuGH, Urteil v. 27. November 2012, - C-566/10 P -) unterstreicht das Gericht, dass die Organe zwar in ihren Geschäftsordnungen festlegen können, wie die Regelung der Sprachenfrage im Einzelnen anzuwenden sei, die von den angefochtenen Bekanntmachungen betroffenen Organe von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht haben, wobei die Bekanntmachungen der
Zur Verpflichtung der
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Vortrag, Deutsch, Englisch und Französisch seien u. a. unter Berücksichtigung der langjährigen Praxis der Unionsorgane im Bereich der für die interne Kommunikation verwendeten Sprachen die am häufigsten verwendeten Sprachen, um eine vage Behauptung, die durch keinerlei konkrete Angaben gestützt ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein neu eingestellter Beamter, der keine der Verkehrs- oder Beratungssprachen eines Organs beherrscht, nicht in der Lage wäre, unmittelbar nach seiner Einstellung eine nützliche Arbeitsleistung innerhalb des fraglichen Organs zu erbringen.
Das Gericht weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgelegten Statistiken eine Stützung des Vortrags zur Verwendung der Sprachen bei den europäischen Organen nicht ermöglichen. Im Hinblick auf die ebenfalls von der Kommission vorgelegten Statistiken zum Erlernen von Sprachen als Fremdsprachen in den Mitgliedstaaten der Union geht das Gericht davon aus, dass sie das Vorliegen einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2015
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 21643
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