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Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regierungspräsidium vorerst nicht mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts war die Ausschreibung der Stelle so auf den bevorzugten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums zugeschnitten, dass andere Mitbewerber kaum Chancen bei der Bewerbung hatten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Kasseler Regierungspräsidium am Steinweg soll die Stelle des Vizepräsidenten neu besetzt werden. In der Ausschreibung waren ausdrücklich Kenntnisse auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zwingend gefordert. Zwei Kandidaten hatten sich beworben: Der eine ist langjähriger Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und Abteilungsleiter für erneuerbare Energien, der andere
Der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums machte das Rennen. Diese Entscheidung der Landesregierung wollte der Mitbewerber nicht hinnehmen und rief das Verwaltungsgericht Kassel im Wege eines Eilverfahrens an. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stelle des Regierungsvizepräsidenten zunächst nicht mit dem
Das Verwaltungsgericht ist der Überzeugung, dass die Ausschreibung der Stelle so auf den Mitarbeiter des Regierungspräsidiums zugeschnitten war, dass andere Mitbewerber kaum Chancen hatten. Dies vor allem deshalb, weil der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Abteilungsleiter für das Gebiet der erneuerbaren Energien ist. Das Gericht vermisste eine Begründung dafür, warum ausgerechnet der Vizepräsident über diese Spezialkenntnisse verfügen soll.
Außerdem sei es üblicherweise so, dass bei entsprechenden Ausschreibungen das 2. Juristische Staatsexamen, die Befähigung zum Richteramt, verlangt werde. Darauf wurde aber in der Ausschreibung für den Regierungsvizepräsidenten verzichtet. Dies offenbar deshalb, weil der
Das Gericht hat vorläufig untersagt, die Stelle des Vizepräsidenten mit dem ausgewählten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
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Dokument-Nr. 19102
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