kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Zahnarzt kann ein rund 5.200 Euro teures Luxushandy nicht als Betriebsausgabe in seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Ein hochwertiges Telefon eines Luxusherstellers mit Eigenschaften, die über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehen, ist bei einem Zahnarzt nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären und zudem unangemessen. Die entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Kläger im hiesigen Rechtsstreit ist ein
Bei einer Außenprüfung bewertete die Betriebsprüferin die Anschaffungskosten des Mobiltelefons als
Die angestrengte Klage begründete der Kläger u.a. damit, dass er darauf geachtet habe, ein widerstandsfähiges
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, bei Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, nach allgemeiner Verkehrsauffassung als
Im Hinblick auf die vorgetragene hochwertige Praxisausstattung entfalte das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2011
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_6-K-213710_FG-Rheinland-Pfalz-Keine-Betriebsausgaben-fuer-Luxushandy~N12071
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12071
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.