kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein verlustbringender Friseursalon als Liebhabereibetrieb einzustufen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Friseurmeisterin, der Kläger - ihr Ehemann - erzielt als technischer Angestellter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Klägerin eröffnete zunächst einen kleinen Friseursalon (ein Sitzplatz und ein Waschbecken) in ihrer Mietwohnung. Nach zwei Jahren zogen sie und ihr Ehemann in ein (jedem zur Hälfte gehörendes) Eigenheim. Einen Teil des Hauses mietete die Klägerin von Ihrem Ehemann und betrieb nun dort ihren Friseursalon, den sie auf zwei Waschbecken und vier Sitzplätze erweiterte. In der Zeit von 1992 bis 2008 erwirtschaftete sie
Im Streitjahr 2007 erzielte die Klägerin nur
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhoben die Kläger Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Auch die Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht ließ offen, ob nicht schon die
Das beklagte Finanzamt habe auch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Klägerin zur Betriebsaufgabe gezwungen gewesen wäre, wenn die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_6-K-148611_Verlustbringender-Friseursalon-ist-als-Liebhabereibetrieb-einzustufen~N18591
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18591
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.