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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Kellner Unterhaltszahlungen an seine im Kosovo lebenden volljährigen erwerbsfähigen Kinder nicht als sogenannte "außergewöhnliche Belastungen" i.S. des § 33 a Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd geltend machen kann, wenn er nicht nachweist, dass sich seine Kinder bemüht haben, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Der aus dem
Die dagegen erhobene Klage des Klägers blieb erfolglos. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz verwies auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und vertrat die Auffassung, dass die im
Das Finanzgericht ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu, weil die Frage der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltszahlungen an im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2015
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 21737
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