wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2016
1 K 2078/15 -

Mit Werbungs­kosten­pauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch Unfallkosten abgegolten

Unfall- und unfallbedingte Krankheitskosten können nicht zusätzlich geltend gemacht werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass durch die Entfernungs­pauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommen­steuer­gesetz - EStG) sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Angestellte und hatte im Jahr 2014 auf der Fahrt zur Arbeitsstätte mit ihrem Kraftfahrzeug einen Unfall. Danach klagte sie über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich, das Fahrzeug musste repariert werden - die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 7.000 Euro. Die Reparaturkosten und die entstandenen Behandlungskosten (Reha-Klinik usw.) wurden nur zum Teil von dritter Seite erstattet. Die selbst getragenen Kosten (Reparaturkosten ca. 280 Euro, Krankheitskosten ca. 660 Euro) machte sie anschließend mit ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend.

Finanzamt verneint Möglichkeit zur Geltendmachung von Werbungskosten

Das beklagte Finanzamt erkannte die Reparaturkosten für das Fahrzeug als Werbungskosten an, nicht hingegen die Krankheitskosten, die - so das Finanzamt - allenfalls als sogenannte außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig wären. Auch dies scheide hier allerdings aus, weil der Betrag (660 Euro) die nach dem Gesetz zumutbare Eigenbelastung nicht überschreite.

RG: Entfernungspauschale deckt nach dem Wortlaut des Gesetzes "sämtliche Aufwendungen" ab

Dagegen erhob die Klägerin Klage, die allerdings erfolglos blieb. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass kein Werbungskostenabzug für die Behandlungskosten in Betracht komme. Die Entfernungspauschale decke nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG) "sämtliche Aufwendungen" ab, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, also auch außergewöhnliche Kosten. Dies diene dem vom Gesetzgeber bezweckten Ziel der Steuervereinfachung und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob noch gewöhnliche oder schon außergewöhnliche Aufwendungen vorliegen. Das beklagte Finanzamt hätte daher folgerichtig auch die Reparaturkosten für das Fahrzeug nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2016
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_1-K-207815_Mit-Werbungskostenpauschale-fuer-Wege-zwischen-Wohnung-und-Arbeitsstaette-sind-auch-Unfallkosten-abgegolten~N22432

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22432 Dokument-Nr. 22432

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.