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Das Finanzgericht Münster hat entscheiden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die u.a. vorsah, dass der Kläger an seine Ex-Frau eine Zahlung leisten sollte, um seine
Das Finanzgerichts Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Versorgungsausgleichszahlungen bei Ehescheidung gehören, so das Gericht, zu abziehbaren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 22013
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