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Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt Geldspielautomaten und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 17. Februar 2005 Glücksspielautomatenumsätze für umsatzsteuerfrei erklärt hatte, erhielt sie vom Finanzamt Umsatzsteuererstattungen, die für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wurden. Für diese gewinnerhöhende Zahlung begehrte die Klägerin die Tarifermäßigung nach § 34 EStG, was vom Finanzamt abgelehnt wurde.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster stellt die Umsatzsteuererstattung keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 12685
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