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Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1989 geborene Sohn des Klägers leistete nach dem Schulabschluss vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2013 einen freiwilligen
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Eine
Das Gesetz sei insoweit auch nicht nach Sinn und Zweck abweichend vom Wortlaut auszulegen, da nach Aussetzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 20627
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