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Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn auch während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde (hier: Hochschulstudium). Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall leistete der Sohn des Klägers nach dem Abitur im Juni 2004 von November 2004 bis Juli 2005 neun Monate Zivildienst. Daneben war er im Wintersemester 2004/2005 von Oktober 2004 bis März 2005 sechs Monate an einer Universität im Fachbereich Mathematik immatrikuliert. Im Oktober 2005 begann der Sohn mit dem
Die anschließende Klage hatte (nur) zum Teil Erfolg. Das Finanzgericht war der Ansicht, der Verlängerungszeitraum sei um die tatsächliche Dauer des neben dem Zivildienst betriebenen Studiums (sechs Monate) zu kürzen. Für die restliche Dauer des Zivildienstes (drei Monate) verlängere sich dagegen der Bezug des Kindergeldes.
Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof das Urteil auf.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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