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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für Ausbildungskosten zum Hubschrauberpiloten, um hiermit "Anti-Frost-Flüge" über eigenen Weihnachtsbaumkulturen durchzuführen, nicht in Betracht kommt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzielt aus dem Anbau von Weihnachtsbäumen gewerbliche Einkünfte. Im Streitjahr 2013 begann er mit einer "Pinch-Hitter"-Ausbildung, der Vorstufe zum Erwerb einer Privathubschrauberlizenz. Die Kosten hierfür von ca. 8.000 Euro machte er als
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Münster entschied, dass der Abzug der Aufwendungen zwar nicht bereits an § 4 Abs. 9 EStG scheitere, weil der Kläger bereits eine Erstausbildung als staatlich geprüfter Landwirt absolviert habe. Die "Pinch-Hitter"-Ausbildung führe jedoch trotz des grundsätzlich möglichen Einsatzes eines Hubschraubers zu Anti-Frost-Flügen und zur Ermittlung des Holzkäferbestands nicht zu abzugsfähigen
Das Gericht ging davon aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 24895
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