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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Schadensersatzzahlung des Steuerberaters zum Ausgleich von Bußgeldern an den Mandanten bei diesem als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine GmbH, die im Fahrzeughandel tätig ist. Weil sie mehrere Bilanzen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hatte, musste sie Bußgelder bezahlen. Diese wurden ihr von ihrem
Das Finanzgericht Münster wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Da
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 20933
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