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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass vorweggenommene Werbungskosten für einen Forschungsaufenthalt in den USA um für diesen Aufenthalt gewährte steuerfreie Stipendien zu kürzen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist promovierte Historikerin und war im Streitjahr 2014 zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer inländischen Universität tätig, bevor sie einen Forschungsaufenthalt in Washington D. C. antrat. Das Deutsche Historische Institut (DHI) gewährte der Klägerin hierfür ein Forschungsstipendium in Höhe eines monatlichen Festbetrages und einer einmaligen Reisepauschale. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt
Das Finanzgericht Münster wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Das Finanzamt habe die als vorweggenommene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2020
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
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